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Allgemeine
Geschäfts- und Lieferbedingungen der IA Renderfarm als
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hier.
IA Information Systems AG und
Ingenieurbüro Dipl.-Ing.(FH) Stephen Schneider
1 Geltung der Bedingungen
1.1 Die Leistungen von IA Renderfarm,
nachfolgend IA Renderfarm genannt, erfolgen
ausschließlich aufgrund dieser Geschäftsbedingungen.
Diese Bedingungen gelten vom Auftraggeber als
rechtsverbindlich anerkannt, wenn nicht ausdrücklich
schriftlich eine andere Regelung vereinbart wurde.
Liefer- und Zahlungsbedingungen, die der Auftraggeber
auf seinen Aufträgen vorgedruckt, in einem Anhang oder
in irgendeiner anderen Form erwähnt, erkennt IA
Renderfarm nicht an, auch wenn denselben im einzelnen
nicht ausdrücklich widersprochen wurde. Die Bedingungen
gelten für alle weiteren Geschäftsbeziehungen, auch wenn
nochmals keine ausdrückliche Vereinbarung getroffen
wird.
1.2 Abweichungen zu den
Geschäftsbedingungen werden nur wirksam, wenn IA
Renderfarm diese schriftlich bestätigt.
2 Angebot und Vertragsschluß
2.1 Die Angebote von IA Renderfarm sind,
auch bezüglich der Preisangaben, freibleibend und
unverbindlich. IA Renderfarm hält sich für 14 Tage an
ein ausgearbeitetes Angebot gebunden.
2.2 Aufträge sind für uns nur
verbindlich, soweit wir sie bestätigen oder ihnen durch
Übersendung der Waren bzw. Erbringung der Leistung
nachkommen, mündliche Nebenabreden gelten nur, wenn wir
sie schriftlich bestätigen. Bei der mündlichen
Auftragserteilung wird vorausgesetzt, daß die Kenntnis
der gültigen Preisliste vorliegt. Die
Auftragsbestätigung gilt als erteilt, wenn IA Renderfarm
den Auftrag nicht binnen 1 Monats nach Auftragseingang
ablehnt.
2.3 Die Mitarbeiter von IA Renderfarm
sind nicht berechtigt, mündliche Nebenabreden zu
treffen, die über den Inhalt des schriftlichen Vertrages
hinausgehen.
3 Preise und Preisänderungen
3.1 Bei der Auftragserteilung sind die
Preise des abgegebenen Angebots, bzw. der gültigen
Preisliste maßgebend, zuzüglich der aktuellen
gesetzlichen Umsatzsteuer. Zusatzleistungen werden
gesondert abgerechnet.
3.2 Die Preise verstehen sich ab IA
Renderfarm, ohne Anlieferung, falls keine zusätzliche
Vereinbarung getroffen wurde.
3.3 Für bei IA Renderfarm in Auftrag
gegebene Leistungen, behält sich IA Renderfarm vor,
diese für Rechnung und Gefahr des Auftraggebers an einen
ausgewählten Fachbetrieb weiterzugeben.
3.4 Bei einer Abrechnung nach
Stundenaufwand ist die von IA Renderfarm ermittelte
Stundenzahl maßgebend, es sei denn, der Auftraggeber
weist einen Berechnungsfehler nach. Abrechnungstakt ist
eine halbe Stunde. Angefangene halbe Stunden werden voll
berechnet.
4 Zahlung
4.1 Bei Auftragserteilung werden sofort
50 Prozent des im Angebot ausgewiesenen Nettobetrags
fällig. Der Restbetrag laut Endrechnungen von IA
Renderfarm ist binnen 10 Tagen nach Rechnungsdatum ohne
Abzug netto fällig, falls keine anderen Vereinbarungen
getroffen wurden.
4.2 IA Renderfarm ist nicht verpflichtet,
Schecks anzunehmen. Schecks werden nur zahlungshalber,
nicht an Erfüllungs statt angenommen. Wechsel werden
generell nicht angenommen.
4.3 Bei Mahnungen wird je Mahnschreiben
eine Gebühr von Euro 10,00 berechnet. Gerät der
Auftraggeber in Zahlungsverzug, ist IA Renderfarm
berechtigt, Verzugszinsen ab dem vereinbarten
Zahlungstermin in Höhe von 4,5 Prozent über dem
geltenden Basiszinssatz zu berechnen. Sollte darüber
hinaus eine Finanzierung notwendig werden, behält sich
IA Renderfarm vor, sämtliche daraus entstehenden Kosten
an den Auftraggeber weiterzuberechnen.
4.4 Werden IA Renderfarm Umstände
bekannt, die eine Zahlungsfähigkeit oder
Zahlungswilligkeit in Frage stellen, sind die Beträge
sämtlicher Rechnungen, unabhängig vom vereinbarten
Zahlungstermin fällig und sofort zahlbar.
4.5 Der Auftraggeber kann Gegenansprüche,
die nicht von IA Renderfarm schriftlich oder durch ein
rechtskräftiges Urteil anerkannt sind, weder aufrechnen,
noch ein Zurückbehaltungsrecht der Ansprüche gegen IA
Renderfarm geltend machen. Sollte Eigentum eines Dritten
entstehen, tritt der Auftraggeber hiermit seinen
Rückfallanspruch bzw. sein Anwartschaftsrecht gegenüber
dem Dritten sicherungshalber an IA Renderfarm ab.
5 Lieferbedingungen
5.1 Die Fristen und Termine der
Lieferungen von IA Renderfarm beginnen mit
Vertragsschluß, gelten jedoch nur annähernd. Feste
Liefertermine oder Fristen bedürfen immer der
Schriftform.
5.2 Die Einhaltung der Fristen und
Termine setzt die rechtzeitige und ordnungsgemäße
Erfüllung der dem Auftraggeber obliegenden
Verpflichtungen voraus. Erfüllt der Auftraggeber seine
Pflichten nicht rechtzeitig oder ordnungsgemäß, gilt
eine angemessene Verlängerung der Fristen und Termine
als vereinbart.
5.3 Bei einer schuldhaften
Nichteinhaltung von Fristen und Terminen durch IA
Renderfarm ist der Auftraggeber berechtigt, vom Vertrag
zurückzutreten, falls er IA Renderfarm schriftlich eine
angemessene Nachfrist gesetzt hat und diese fruchtlos
verstrichen ist.
5.4 IA Renderfarm ist berechtigt,
Teilmengen oder Teilleistungen zu erbringen.
6 Versand und Gefahrübergang
6.1 Der Versand der bestellten Waren
erfolgt ab IA Renderfarm auf Rechnung und Gefahr des
Auftraggebers. Der Transport erfolgt mit üblichen
Transportmitteln (Post, Bote, Bahn, Kurier). Die
Verpackung erfolgt nach Ermessen von IA Renderfarm.
6.2 Eine Transportversicherung schließt
IA Renderfarm nur auf schriftliche Anforderung des
Auftraggebers und zu dessen Kosten ab.
6.3 Die Gefahr geht, sobald die Sendung
an die den Transport ausführende Person oder Firma
übergeben wurde, oder zwecks Versendung IA Renderfarm
verlassen hat, auf den Auftraggeber über. Dies gilt auch
für frachtfreie Lieferungen. Falls der Versand ohne
Verschulden von IA Renderfarm unmöglich wird, geht die
Gefahr mit der Meldung der Versandbereitschaft auf den
Auftraggeber über.
7 Eigentumsvorbehalt
7.1 Die gelieferte bzw. gefertigte Ware
bleibt bis zur Erfüllung aller aus der Lieferung
entstandenen Verbindlichkeiten Eigentum der IA
Renderfarm. Sollte der Auftraggeber hieran
Eigentumsrechte erhalten bzw. ihm entstehen, übereignet
er diese hiermit zur Sicherung.
7.2 Der Auftraggeber ist zur Verpfändung
und anderen Verfügungen über die Vorbehaltsware, die
Rechte von IA Renderfarm an derselben beeinträchtigen
oder gefährden, nicht berechtigt.
7.3 Bei Zugriffen auf die Vorbehaltsware
wird der Auftraggeber auf das Eigentum von IA Renderfarm
hinweisen und IA Renderfarm unverzüglich durch
eingeschriebenen Brief benachrichtigen.
8 Daten-, Band- und Filmmaterial
8.1 Der Auftraggeber ist verpflichtet,
das an IA Renderfarm zur Bearbeitung übergebene Daten-,
Band- oder Filmmaterial gegen Beschädigung oder Verlust
ausreichend zu versichern.
8.2 Der Auftraggeber ist verpflichtet,
vor der Übergabe des Daten-, Band- oder Filmmaterials
Sicherungskopien zu erstellen. Wird das übergebene
Daten-, Band- oder Filmmaterial durch Stromausfall,
technischen Schaden oder sonstige Umstände beschädigt,
die nicht auf grobe Fahrlässigkeit von IA Renderfarm
beruhen oder kommt derartiges Material aufgrund solcher
Umstände ganz oder teilweise abhanden, so ist IA
Renderfarm nur zur Wiederherstellung des Daten-, Band-
oder Filmmaterials unter Verwendung der auszuhändigenden
Sicherungskopien unter Einschluß des hierfür
erforderlichen Rohmaterials in entsprechender Menge
verpflichtet.
8.3 Die Einlagerung von Daten- oder
Bandmaterial erfolgt ausschließlich aufgrund eines
gesondert abzuschließenden Vertrages zu besonderen
Bedingungen.
9 Weitere Verpflichtungen des
Auftraggebers
9.1 Für das zur Bearbeitung überlassene
Material trägt der Auftraggeber die alleinige
Verantwortung für den Inhalt und die rechtliche
Zulässigkeit. Die gilt auch nach der Bearbeitung durch
IA Renderfarm. Der Auftraggeber steht dafür ein, daß dem
Auftrag keine gesetzlichen oder behördlichen
Bestimmungen und Anordnungen entgegenstehen. Er ist
verpflichtet, alle für die Herstellung, Überspielung
oder Bearbeitung erforderlichen Urheber-,
Leistungsschutz-, Lizenz-, Auswertungs- und sonstigen
Rechten bei Auftragserteilung zu besitzen. Der
Auftraggeber stellt IA Renderfarm von allen wegen
Verletzungen dieser Rechte gegen IA Renderfarm
hergeleiteten Ansprüchen Dritter frei; dies gilt auch
für die angemessenen Kosten der Rechtsverteidigung und
für alle etwaigen Ansprüche, die durch die
Vervielfältigung und das Erfordernis der Meldung der
Vervielfältigung möglicherweise gestellt werden,
gleichgültig von wem oder gegen wen. Der Auftraggeber
garantiert ferner, im Besitz von Importlizenzen und der
Zulassung etwa bestehender Zensurbestimmungen zu sein
und stellt IA Renderfarm auch insoweit von der
Inanspruchnahme durch Dritte frei.
10 Vermietung von Hard- und Software
10.1 Gegenstand der Verträge ist die
Einräumung eines Nutzungsrechts an Soft - und Hardware.
Mit den Verträgen erwerben die Mieter für die Dauer der
Gültigkeit des Vertrages ausschließlich Nutzungsrechte,
die nicht übertragbar und nicht ausschließlich sind. IA
Renderfarm bleibt ungeachtet vorhandener oder
entstehender Ansprüche Dritter gegen den Mieter
Eigentümer der Hardware und sämtlichen gestellten
Datenmaterials sowie Lizenznehmer der aufgespielten
Software. Der Zugriff Vollstreckungsbediensteter zur
Befriedigung oder Sicherung von Ansprüchen Dritter gegen
den Mieter ist nicht möglich. Der Mieter wird IA
Renderfarm in einem derartigen Fall unverzüglich mit
eingeschriebenem Brief unterrichten. Diese
Unterrichtungspflicht besteht auch für den Fall be –
oder entstehender Ansprüche Dritter, die zu Pfändungen
in den Räumen des Mieters oder zur einstweiligen
Verfügung führen könnten.
10.2 Eine durch IA Renderfarm zur
Verfügung gestellte Softwarelizenz wird vom Mieter im
Namen von IA Renderfarm und gemäß der vom Lizenzgeber
verfaßten Lizenzbestimmungen genutzt. Geliehene Hardware
und Softwarelizenzen sind den durch IA Renderfarm
vorgegebenen Betriebsbedingungen entsprechend zu
behandeln.
10.3 Eingriffe in bestehende
Konfigurationen an IA Renderfarm Hard- oder Software
sind nur nach ausdrücklicher Genehmigung durch IA
Renderfarm gestattet. Der Mieter verpflichtet sich alle
ihm, von IA Renderfarm zur Verfügung gestellten Systeme,
inklusive Betriebsmittel, pfleglich und gemäß der
VDE-Richtlinien zu behandeln.
10.4 Die vermietete Ware wird IA
Renderfarm zum vertraglich bestimmten Zeitpunkt in
ursprünglichem Zustand übergeben. Der Mieter haftet für
alle entstandenen Schäden und übernimmt sämtliche
Kosten, die durch nicht termingerechte Übergabe an IA
Renderfarm entstehen. Die angemietete Hard- und Software
hat während der Mietdauer in den vertraglich definierten
Räumen zu verbleiben. Der Mieter trägt Sorge, daß der
Zugriff unbefugter Personen auf die gemietete Hard- und
Software unterbleibt.
10.5 Der Mieter darf die angemietete
Hard- und Software, oder Teile davon nicht weitergeben,
weder endgültig noch zeitlich begrenzt und darf sie
Dritten in keiner Weise zugänglich machen. Mitarbeiter
des Mieters gelten nicht als Dritte in vorstehendem
Sinne. Der Mieter bewahrt die Software so auf, daß
Unbefugte keinen Zugriff haben.
10.6 Der Mieter darf die Software nur auf
der mitgemieteten Hardware einsetzen. Eine Verwendung
auf einer anderen Zentraleinheit ist nur nach Zustimmung
durch IA Renderfarm, die nicht wider Treu und Glauben
verweigert werden darf, zulässig.
10.7 IA Renderfarm verpflichtet sich
sämtliche vermietete Systeme betriebsbereit gemäß
Auftrag vorzuinstallieren. Die Integration in bestehende
Standardnetze und/oder Betriebsumgebungen wird im Rahmen
der Installation in den Räumen des Mieters vorgenommen.
10.8 Durch den Mieter nicht verschuldete
Funktionsstörungen der von IA Renderfarm gemieteten
Hardware werden von IA Renderfarm innerhalb einer
angemessenen Frist kostenlos beseitigt. Für
Funktionsstörungen von Software und Betriebssystemen
haftet IA Renderfarm nicht.
10.9 Für Betriebsstörungen oder
Verzögerungen, die nicht auf ein Versagen der durch IA
Renderfarm zur Verfügung gestellten Hardware
zurückzuführen sind, sowie höherer Gewalt, übernimmt IA
Renderfarm keinerlei Haftung und stellt den Mieter nicht
von einer teilweisen oder vollen Zahlungsverpflichtung
frei.
11 Versicherung von gemieteter Hard- und
Software
11.1 Die durch IA Renderfarm gelieferte
Hard- und Software ist vom Mieter ausreichend zu
versichern. Der Versichungswert wird durch IA Renderfarm
vor Anlieferung bekanntgegeben.
12 Gewährleistung und Haftung
12.1 Die Gewährleistungsfrist für in
Auftrag gefertigte Waren beträgt 6 Monate und beginnt
mit dem Datum der Lieferung. Ist der Liefergegenstand
mangelhaft oder fehlen ihm zugesicherte Eigenschaften
oder wird er innerhalb der Gewährleistungsfrist durch
Bearbeitungs- oder Materialmangel schadhaft, liefert IA
Renderfarm nach Wahl des Auftraggebers Ersatz oder
bessert nach. Mehrfache Nachbesserungen sind zulässig.
12.2 Der Auftraggeber hat die in Auftrag
gefertigten Waren bei Eingang auf Mängel bezüglich
Beschaffenheit und Einsatzzweck hin unverzüglich zu
untersuchen, andernfalls gilt sie als genehmigt.
Beanstandungen werden nur berücksichtigt, wenn sie
innerhalb von 8 Tagen nach Erhalt der Ware – bei
verborgenen Mängeln nach ihrer Entdeckung, spätestens
jedoch 6 Monate nach Erhalt der Ware – schriftlich unter
Beifügung von Belegen erhoben werden. Die Ware muß sich
im Zustand zum Zeitpunkt der Feststellung des
behaupteten Mangels befinden und an IA Renderfarm
zurückgeschickt werden. Subjektiver Beurteilung
unterliegende Merkmale können nicht Gegenstand einer
Mängelrüge sein. Auf Verlangen von IA Renderfarm ist der
Auftraggeber verpflichtet, die beanstandete Ware einem
von IA Renderfarm beauftragten Dritten zur Prüfung zur
Verfügung zu stellen. Ein Verstoß gegen die vorstehende
Verpflichtung schließt jedwede Gewährleistungsansprüche
gegenüber IA Renderfarm aus.
12.3 Die Haftung von IA Renderfarm, bei
in Auftrag gefertigten Waren, beschränkt sich auf
Nachbesserung oder Ersatzlieferung. Hierfür steht IA
Renderfarm eine angemessene Frist zu. IA Renderfarm
trifft keine Mängelhaftung, wenn der Auftraggeber die
zur Nachbesserung erforderliche Zeit oder Gelegenheit
nicht einräumt oder ohne schriftliche Zustimmung von IA
Renderfarm selbst oder durch Dritte Nachbesserungen
vornimmt bzw. vornehmen läßt.
12.4 Schlägt die Nachbesserung oder
Ersatzlieferung nach angemessener Frist fehl, kann der
Auftraggeber nach seiner Wahl Herabsetzung der Vergütung
oder Rückgängigmachung des Vertrages verlangen.
12.5 Eine Haftung für normale Abnutzung
ist ausgeschlossen.
12.6 Der Auftraggeber ist nicht
berechtigt, Gewährleistungsansprüche geltend zu machen,
falls er Vorschriften oder Empfehlungen von IA
Renderfarm nicht beachtet hat. Gleiches gilt, wenn die
Mängel unserer Lieferungen oder Leistungen auf die
Beschaffenheit des vom Auftraggeber zugänglich gemachten
Daten-, Band- oder Filmmaterials oder auf die von dem
Auftraggeber IA Renderfarm erteilten Weisungen,
Empfehlungen oder sonstwie übermittelten Angaben
zurückzuführen sind. Sind Abmischungen von Film-, Video-
und/oder Tonbearbeitungen durch IA Renderfarm ohne
Beisein des Regisseurs oder eines anderen
verantwortlichen Produktionsmitgliedes des Auftraggebers
zu erledigen, so übernimmt IA Renderfarm nur die
Verpflichtung, die Arbeiten technisch einwandfrei
durchzuführen.
12.7 Soweit Betriebsstörungen oder
sonstige betrieblich bedingte Unterbrechungen in unserem
Hause, die nicht vom Auftraggeber, seinen Vertretern
oder Hilfspersonen zu vertreten oder verursacht sind,
die Erbringung der vereinbarten Leistung länger als eine
Stunde hintereinander unmöglich machen, entfällt für die
darüber hinausgehende Dauer der Störung, der
Entgeltanspruch von IA Renderfarm bis zur Behebung der
Störung.
12.8 Jegliche Schadensersatzansprüche,
insbesondere aus Unmöglichkeit der Leistung wegen
Nichterfüllung, aus positiver Forderungsverletzung, aus
Verschulden bei Vertragsabschluß und aus unerlaubter
Handlung sind sowohl gegen IA Renderfarm als auch gegen
ihre Erfüllungs- bzw. Verrichtungsgehilfen
ausgeschlossen. Dieser Haftungsausschluß gilt nicht bei
Vorsatz, bei grober Fahrlässigkeit des Inhabers oder
leitender Angestellter, sowie bei schuldhafter
Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Bei
schuldhafter Verletzung wesentlicher Vertragspflichten
haftet IA Renderfarm – außer in den Fällen des Vorsatzes
und der groben Fahrlässigkeit des Inhabers und leitender
Angestellter – nur für den vertragstypischen,
vernünftigerweise vorhersehbaren Schaden.
13 Salvatorische Klausel, Erfüllungsort,
Gerichtsstand
13.1 Sollte eine Bestimmung in diesen
Geschäftsbedingungen oder eine Bestimmung im Rahmen
sonstiger Vereinbarungen zwischen IA Renderfarm und dem
Auftraggeber unwirksam sein oder werden, so wird hiervon
die Wirksamkeit aller sonstigen Bestimmungen und
Vereinbarungen nicht berührt. Die Parteien sind
verpflichtet, eine unwirksame oder undurchführbare
Bestimmung durch eine wirksame oder durchführbare
Bestimmung zu ersetzen, die den wirtschaftlichen Zweck
der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung soweit
wie möglich verwirklicht.
13.2 Erfüllungs- und Gerichtsort für alle
Verpflichtungen und Streitigkeiten aus der
Geschäftsverbindung mit IA Renderfarm ist Regensburg.
13.3 Für diese Geschäftsbedingungen und
die gesamten Rechtsbeziehungen zwischen IA Renderfarm
und dem Auftraggeber gilt das Recht der Bundesrepublik
Deutschland. |